Alles zum Thema
Hybrid-DRG´s

Mit der Einführung der kardiologischen Hybrid-DRGs beginnt eine neue Phase der sektorengleichen Vergütung.

Sonderseite GOÄ

Der BNK hat für seine Mitglieder eine Sonderseite zur GOÄneu implementiert, die alle wichtigen und aktuellen Informationen enthält und – um der Dynamik Rechnung zu tragen - stetig fortgeführt/aktualisiert wird.

Stark in der Berufspolitik

Eines der Hauptanliegen des Bundesverbands Niedergelassener Kardiologen ist es, die Interessen seiner Mitglieder auf bundes- und regionalpolitischer Ebene zu vertreten.

Qualifizierte Fortbildung

Die BNK-Arbeitsgruppen (AGs) sind ein essentieller Bestandteil der BNK-Fortbildungslandschaft. Sie bieten BNK-Mitgliedern hochqualitative Fortbildungen an.

Die nächsten Fortbildungen

Hamburg

Hamburg

BNK Digital Summit 2026

Online

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BNK Kardiologie Kontrovers - Metabolik 2026

Hannover

Hannover

Kardiologie Regional Hannover

Köln

Köln

Kardiologie Regional Köln

Aldiana Ampflwang

Aldiana Ampflwang

Sportmedizin Sommer

Freiburg

Freiburg

Kardiologie Regional Freiburg

Online

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kardiologie@home - live | aktuell | sicher

Online

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kardiologie@home - live | aktuell | sicher

Dresden

Dresden

Kardiologie Regional Dresden

Dresden

Dresden

Kardiologie Regional Frankfurt

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München

München

Kardiologie Regional München

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Berlin

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Kardiologie Regional Berlin und Brandenburg

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Online

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Bundesverband Niedergelassener Kardiologen

Der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK) e.V. ist ein Zusammenschluss von über 1.200 niedergelassenen Fachärzten mit dem Schwerpunkt Kardiologie in ganz Deutschland. 1979 noch als Arbeitsgemeinschaft gegründet, vertritt der BNK nun seit bereits über 30 Jahren die Interessen seiner Mitglieder. Eine besondere Verpflichtung sieht der Verband in der effektiven Vertretung gemeinsamer berufspolitischer Ziele gegenüber Standesorganisationen und politischen Gremien. Darüber hinaus kümmert sich der BNK um gemeinsame Fortbildungen und andere fachspezifische Angebote, verwaltungstechnische Fragestellungen, wie die Gebührenordnung, sowie um die Organisation von Fachtagungen und -kongressen.