Niedergelassene Kardiologen: Von den Verlierern der Honorarreform zu den großen Gewinnern? - vom 29.07.2009
Statement von Dr. Norbert Smetak, erster Vorsitzender des Bundesverbandes Niedergelassener Kardiologen (BNK), zu den am 27. Juni von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) veröffentlichten „Ergebnissen der Abrechnungen ambulanter ärztlichen Behandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung im 1. Quartal 2009“
Im ersten Quartal 2009 sollen niedergelassene Kardiologen im Durchschnitt 21 Prozent mehr Honorar als im entsprechenden Vorjahreszeitraum erhalten haben. Das geht aus den Zahlen hervor, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Montag im Rahmen einer Pressekonferenz veröffentlicht hat. Den Berechnungen zugrunde lagen Daten von 14 der insgesamt 17 kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Ein Honorarplus für Kardiologen von durchschnittlich 21 Prozent auf dem Papier: Sind öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, wie sie in den vergangenen Monaten unter anderem auch von unserem Verband durchgeführt wurden, im Nachhinein also als „peinlich“ zu bewerten, wie nun einzelnen Presseberichten zu entnehmen ist? Haben wir, indem wir im Frühjahr „Proforma-Rechnungen“ ausstellt haben, unsere Patienten ohne Not verunsichert, weil wir sie darüber aufklärten, dass die Kostenunterdeckung einer durchschnittlichen kardiologischen Praxis (ohne Invasivleistungen) bei 30 bis 40 Prozent liegt? Haben wir maßlos übertrieben, als wir berichteten, dass einzelne Kardiologen in Bayern bis zu 50 Prozent ihrer Einnahmen verlieren könnten? Keineswegs, denn aus unserer Sicht bedürfen die Berechnungen der KBV dringend einer differenzierten Betrachtung.
Dass wir Kardiologen jetzt plötzlich die großen Gewinner sein sollen, ergibt sich erstens dadurch, dass frühere Fehlberechnungen des so genannten Kardiokomplexes korrigiert worden sind – ohne dass für die Zeiten der Fehlberechnung eine Nachzahlung erfolgt wäre. Zweitens wirkt sich natürlich auch die Konvergenzregelung des Erweiterten Bundesausschusses aus. Mittels dieser Regelung wurde in KV-Regionen, in denen die Einnahmen einzelner Arztgruppen besonders stark eingebrochen waren, der Zuwachs bei besser gestellten Arztgruppen abgeschöpft, damit insgesamt über alle Gruppen hinweg ein Vergütungsniveau erreicht werden konnte, das in etwa dem Vorjahresstand entsprach. In Baden-Württemberg ergaben sich über alle Arztgruppen hinweg beispielsweise Umsatzveränderungen von plus 50 Prozent bis minus 50 Prozent. Durch die Konvergenzregelung wurden Verluste auf maximal 5 Prozent begrenzt. Im Fall der niedergelassenen Kardiologen fand diese Regelung in Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein Anwendung. Wie die aktuellen Veröffentlichungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zeigen, sind Kardiologen mit Einbußen von durchschnittlich 27 Prozent im Freistaat die mit Abstand größten Verlierer der Honorarreform; 43 Prozent der bayerischen Kolleginnen und Kollegen erhalten aus diesem Grund eine Unterstützung. In Baden-Württemberg wurde für unsere Fachgruppe ein durchschnittlicher Verlust von 1 Prozent berechnet. Ob die endgültigen Abrechnungen diese Zahl bestätigen werden, ist allerdings noch ungewiss: Derzeit müssen im Südwesten fast alle Kardiologen mit 5 Prozent weniger Honorar als im Vorjahr auskommen. Unbedingt erwähnt werden muss im Zusammenhang mit der Konvergenzregelung auch, dass diese teilweise nur für das erste Quartal gesichert ist und die Korrekturmaßnahmen nichts an den grundsätzlich vorhandenen strukturellen Defiziten ändern. Auf diese Weise werden die Praxen allenfalls schrittweise an ein insgesamt niedriges Vergütungsniveau herangeführt – und das quer durch die Republik.
In der KV-Region Nordrhein sollen Kardiologen mit einem Plus von 34,4 Prozent sogar die Spitze der Honorarcharts erklommen haben. Nicht unerwähnt bleiben darf hier jedoch, dass die KV Nordrhein an Ärzte 40 Millionen Euro ausbezahlt hat, die de facto gar nicht vorhanden sind. Es stellt sich somit die aus unserer Sicht berechtigte Frage, wie oft eine KV ein solches Vorgehen wird wiederholen können. Des weiteren muss unbedingt berücksichtigt werden, dass es sich bei den jetzt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlichten Zahlen lediglich um statistische Mittelwerte handelt. Es bleibt also abzuwarten, wie die Situation zu bewerten ist, wenn erst einmal konkrete, differenzierte Zahlen vorliegen.
Abschließend muss aus unserer Sicht auch noch explizit darauf hingewiesen werden, dass die inzwischen erreichten Fallwerte lediglich etwa 50 Prozent des Betrages abdecken, der laut EBM für den Kardiokomplex entrichtet werden müsste – Berechnungsgrundlage ist hierbei der bereits reduzierte Punktwert von 3,5 Cent. Problematisch ist außerdem, dass im Bereich der ambulanten Kardiologie derzeit nur für wenige Leistungen Fallwertzuschläge entrichtet werden. Wird das Regelleistungsvolumen überschritten, weil beispielsweise mehr Patienten behandelt werden oder die Behandlung einen höheren Aufwand erfordert, bekommen Kardiologen im Moment nur etwa 10 Prozent dieser Leistungen extra vergütet. Fazit: Der BNK erkennt an, dass einzelne Forderungen bei den verantwortlichen Akteuren in der Bundes- und Landespolitik Gehör gefunden haben und erste Verbesserungen erzielt werden konnten. Die teilweise prekär gewordene Situation einzelner Praxen konnte dadurch vorübergehend entschärft werden. Eine zukunftsfähige Lösung zur Überwindung der manifestierten strukturbedingten Probleme im Gesundheitswesen ist jedoch nach wie vor nicht zu erkennen. Um nicht nur ausschließen zu können, dass viele kardiologische Praxen bald gezwungen sein werden, bestimmte Leistungen aus wirtschaftlichen Gründen einzustellen, sondern um vor allem sicherstellen zu können, dass im Bereich der ambulanten Kardiologie eine qualifizierte medizinische Versorgung auch weiterhin selbstverständlich sein wird – deutschlandweit flächendeckend und für alle Patienten – ist der BNK jedoch angehalten, unverändert an seiner grundsätzlichen Forderung nach einer angemessenen, verlässlichen und auf nachvollziehbare Weise berechneten Leistungsvergütung für niedergelassene Kardiologen festzuhalten.
Dr. med. Norbert Smetak – Kirchheim unter Teck, 29. Juni 2009
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